Die Hausratversicherung
Könnten Sie es sich leisten alle Gegenstände in Ihrem Haushalt noch einmal anzuschaffen? Falls nicht, sollten Sie sich gut überlegen ob Sie nicht eine Hausratversicherung abschließen sollten.
Sinn und Zweck einer Hausratversicherung
Im Falle von Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch und Vandalismus ersetzt eine Hausratversicherung Ihren Hausrat zum Neuwert. Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1.000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und andere Dinge. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.
Besonderheiten
Besonders wichtig ist, dass die Versicherungssumme genau dem Neuwert der gesamten Einrichtungsgegenstände entspricht. Falls Sie einen zu geringen Betrag ansetzen und möchten im Schadensfall Ihren Hausrat ersetzt haben bekommen Sie bei einer Unterversicherung ggf. Ihren Schaden nur teilweise ersetzt!
Haben Sie ein Arbeitszimmer in der zu versichernden Wohnung oder sind Sie selbständig und arbeiten von zuhause aus? Dann sollten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf achten, dass beruflich genutzte Gegenstände mitversichert sind.
Sondervereinbarungen
Wie bei den meisten Versicherungen kann auch bei der Hausratversicherung der Versicherungsschutz im Bedarfsfall erweitert werden. Beispielsweise kann die Entschädigungsgrenze für Wertgegenstände erhöht werden, Schäden durch auslaufendes Wasser aus Aquarien oder auch aus einem Wasserbett absichern oder gegen elementare Schäden absichern.
Wichtig ist, dass Überspannungsschäden abgesichert sind. Durch Stromspitzen oder andere Umstände kann es ganz schnell passieren, dass empfindliche technische Geräte Schaden nehmen.
Vorsicht! Vermeiden Sie Unterversicherung
Die Höhe der Versicherungssumme sollte in der Hausratversicherung unbedingt dem Betrag entsprechen, der im Schadensfall für die Neuanschaffung des Hausrats ausgegeben werden müsste.
Stellt sich im Ernstfall heraus, dass eine Unterversicherung vorliegt, kann das Versicherungsunternehmen die Entschädigung kürzen. Wenn bei einem Brand nur ein Teil des Schadens ersetzt wird, kann dies äußerst ungünstig sein und teuer werden. Wenn eine Kürzung vorgenommen wird, so erfolgt diese im Verhältnis zur Unterversicherung.
Daher empfiehlt es sich, regelmäßig zu prüfen ob Hausrat und Versicherungssumme noch harmonieren. Wenn Sie feststellen, dass Sie seit Abschluss der Versicherung Ihren Hausrat um mehr als 10% erhöht haben, sollten Sie Ihre Hausratversicherung anpassen.
Wenn man den Hausrat mit einer festen Summe je Quadratmeter absichert (etwa 600-700 Euro) verzichten Anbieter in der Regel auf Kürzung der Entschädigung bei Unterversicherung. Das kann sich bei teuer eingerichteten Wohnungen lohnen, muss es aber nicht. In jedem Fall ist es gesondert im Versicherungsvertrag zur Hausratversicherung geregelt.