Fahrradversicherung

Versicherung bei Fahrraddiebstahl

Die Versicherung von Fahrrädern die gestohlen werden ohne Abschluss einer Hausratversicherung ist nicht üblich und selbst wenn in aller Regel nicht zu empfehlen. Derartige Spezialversicherungen sind häufig teuer. Daher sollte der Diebstahl von Fahrrädern im Rahmen der Hausratsversicherung mitversichert werden.

Dies ist nicht automatisch der Fall und muss bei Abschluss der Hausrat entsprechend berücksichtigt und angegeben werden. Wenn Diebstahlschutz für Fahrräder bei der Hausrat mit dabei ist, gibt es hier in der Regel bestimmte Höchstgrenzen. Der übliche Bereich liegt zwischen 1 und 5 % der Versicherungssumme. Die Anzahl der Fahrräder und deren Neupreis sollte dabei entsprechend berücksichtigt werden.

Der Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl hat häufig Einschränkungen und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Außerdem gab es hierzu vor kurzem eine Änderung in den Musterbedingungen. Bisher war es nämlich so, dass Fahrräder nur dann versichert sind, wenn diese tagsüber gestohlen werden. Das heisst wenn nachts dass Fahrrad von der Straße geklaut wird erstattet die Versicherung nichts.

Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurde vorgeschlagen, dass die zeitliche Begrenzung in den Musterklauseln zukünftig (!) entfallen soll. Zwingend ist diese Musterklausel aber nicht. Alte Verträge sind davon auch nicht betroffen und müssten entsprechend geändert werden.

Weiter spielt es eine wichtige Rolle wo das Fahrrad steht, häufig muss dies im Gebäude sein, Keller und Garage zählen zum Gebäude. Wie auch bei Überspannungsschäden und vielen anderen Regelungen zum Versicherungsschutz muss man immer die Details genau prüfen und vor Abschluss der Versicherung vergleichen.

Falls Sie bereits eine Hausrat haben und Fahrraddiebstahl gar nicht berücksichtigt ist, sollten Sie mit dem Anbieter Ihrer Hausratversicherung sprechen und fragen ob eine Erweiterung möglich ist. Häufig kann kann der Versicherungsschutz günstig ergänzt werden.

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Sachversicherungen (insbesondere Hausrat und Privathaftpflicht) den Versicherungsschutz zu überprüfen, da in den letzten Jahren verschiedene Änderungen zu Gunsten des Verbrauchers gemacht wurden, dies aber nur in neue Verträge übernommen wird.