Die Versicherung von Fahrrädern ohne Abschluss einer Hausratversicherung ist meistens nicht möglich und auch nicht zu empfehlen, da eine Versicherung, die ausschließlich ein Fahrrad absichert meist teuer ist. Deshalb
müssen Fahrräder in der Regel gegen Zuschlag zur Hausratversicherungs-Prämie gesondert versichert werden.
Allerdings ist hier der Versicherungsschutz zeitlich eingeschränkt. So sind nur Diebstähle, welche sich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ereignen, ersatzpflichtig. Es ist auch nachvollziehbar, dass nachts Fahrräder nur versichert sind, wenn sich diese im Gebäude befinden. Keller und Garage zählen ja auch zum Gebäude. In jedem Fall sollten Sie mit dem Anbieter Ihrer Hausratversicherung abklären, ob diese erweitert werden kann um eine zusätzliche Klausel, die auch den Fahrraddiebstahl berücksichtigt.