Überspannungsschäden

Zusätzliche Vereinbarungen bei der Hausratversicherung

Wenn der Blitz einschlägt kommt es häufig vor, dass auch in umliegenden Gebäuden die an derselben Stromleitung angeschlossen sind Überspannungsschäden auftreten. Meist sind dann auch direkt alle elektrischen Geräte betroffen. Eine andere Gefahrenquelle sind Stromspitzen von nicht richtig funktionierenden Geräten sein.

Überspannungsschäden können problemlos im Versicherungsschutz der Hausratversicherung mitversichert werden, dies ist aber nicht immer der Fall. Spezielle Elektronik-Versicherungen sind in der Regel nicht notwendig, erst wenn bestimmte Höchstgrenzen erreicht werden.

Im Versicherungsvertrag muss dann eine Klausel enthalten sein, damit Überspannungsschäden mitversichert sind. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche Varianten, in einigen Tarifen gibt es Begrenzungen von 10 % der Versicherungen, in anderen wiederum wird bis zu 100 % der Versicherungssumme der Schaden übernommen.