Bei Sachversicherungen ist die Höhe der Versicherungssumme eines der wichtigsten Angaben im Vertrag. Bei der Hausratversicherung ist die Versicherungssumme der Neuwert aller im Versicherungsschutz enthaltenen Gegenstände. Doch keine Angst, den Wert müssen Sie nicht genau ausrechnen.
Bei normalen Haushalten ist es weder notwendig noch zu empfehlen einen individuellen Wert für den Hausrat zu ermitteln. Die Gefahr besteht nämlich darin, diesen nicht richtig anzugeben und zu niedrig anzusetzen, womit eine sog. Unterversicherung vorliegen würde.
Die Folge bei vorliegender Unterversicherung ist, dass im Schadensfall der Erstattungsbetrag nur zum Teil ausgezahlt wird. Entsprechend der Höhe der Untersversicherung würde eine Kürzung vorgenommen werden. Wenn z.B. eine Versicherungssumme von 40.000 Euro angegeben wurde aber z.B auf Grund einiger Anschaffungen zwischenzeitlich der Wert bei 50.000 Euro liegt, eine Unterversicherung von 20% vorliegt. Diese 20 % würden dann am Erstattungsbetrag abgezogen werden.
Daher ist es zu empfehlen einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Denn die Versicherungsunternehmen sind bereit generell eine Unterversicherung auszuschließen und anzunehmen, dass die vereinbarte Verssicherungssumme ausreichend ist wenn Standardwerte als Mindestversicherungssumme bei der Berechnung eingesetzt werden. Der übliche Wert je m² Wohnfläche liegt bei 650 Euro, kann aber je nach Region und Versicherungsunternehmen auch etwas abweichen.
Bei einer 80 m² Wohnung und einer Mindestversicherungssumme je m² von 650 Euro wäre die korrekte Versicherungssumme 52.000 Euro. Bei einer 60 m² Wohnung wären es 39.000 Euro und bei einer 100 m² Wohnung entsprechend 65.000 Euro.
Empfehlung: Sie sollten einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Dieser muss als Vertragsklausel Bestandteil des Versicherungsbetrages sein.